Häufige Fragen

Brauche ich einen Messdienstleister?

Nein. Die HeizkostenV schreibt fernablesbare Messtechnik und verbrauchsabhängige Abrechnung vor, nicht die Beauftragung eines bestimmten Dienstleisters. Sie können selbst erfassen und abrechnen — MietLink liefert die Werkzeuge dafür.

Brauche ich zwingend WattWächter-Hardware?

Nein. Sie können jeden Zähler in MietLink anlegen und Zählerstände manuell erfassen — ganz ohne neue Technik. Die WattWächter-Hardware automatisiert die Ablesung; die Anbindung weiterer fernablesbarer Geräte ist in Vorbereitung. Unabhängig davon gilt: § 5 HeizkostenV verlangt bis Ende 2026 fernablesbare Heizkostenverteiler, Wärme- und Warmwasserzähler — diese Pflicht betrifft die Messtechnik selbst, nicht die Software.

Kann ich mitten in einem laufenden Messdienstleister-Vertrag wechseln?

In der Regel nicht sofort. Gerätemietverträge laufen häufig zehn Jahre. Sinnvoll ist, das Vertragsende zu ermitteln und die Umstellung darauf zu planen — oder direkt bei der ohnehin anstehenden Nachrüstung umzusteigen.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?

Sie exportieren jederzeit alle Verbrauchsdaten und Abrechnungen als CSV und PDF. Die Hardware haben Sie gekauft und behalten Sie.

Erfüllt MietLink die monatliche Verbrauchsinformationspflicht?

MietLink erzeugt und versendet die monatliche Verbrauchsinformation mit den nach § 6a HeizkostenV vorgesehenen Vergleichswerten und protokolliert den Versand. Verantwortlich für die Erfüllung der Pflicht bleiben Sie als Vermieter oder Verwalter.

Funktioniert das im Altbau ohne Netzwerk in jeder Wohnung?

Ja. Die Sensorik funkt auf 868 MHz zum Gateway; nur das Gateway braucht Strom und einen Uplink. Wo kein Netz liegt, geht das Gateway über Mobilfunk online.

Was kostet die Hardware?

Die Hardware ist optional — MietLink funktioniert auch mit rein manueller Erfassung. Wenn Sie automatisieren möchten: Die Hardware wird einmalig gekauft, nicht gemietet. Der Preis hängt von Zähleranzahl und Zählertypen ab — dafür erstellen wir ein Angebot je Objekt.

Sehen Mieter die Daten anderer Mieter?

Nein. Die Trennung erfolgt auf Datenebene, nicht durch Ausblenden in der Oberfläche.

Kann ich MietLink mit vorhandenen Zählern nutzen?

Ja. Jeder vorhandene Zähler lässt sich anlegen und manuell ablesen — unabhängig von Hersteller und Baujahr. Eine automatisierte Anbindung von Fremdgeräten (z. B. per wM-Bus) ist in Vorbereitung; ob Ihre Geräte dafür infrage kommen, klären wir gern vorab.

Gibt es eine Mindestlaufzeit?

Nein. Monatlich kündbar. Bei jährlicher Zahlweise gilt die bezahlte Periode.

Ist MietLink DSGVO-konform nutzbar?

Wir stellen den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO digital bereit, hosten in Deutschland und dokumentieren die eingesetzten Subunternehmer. Details in der Datenschutzerklärung.

Noch Fragen offen?

Schreiben Sie uns — wir antworten werktags innerhalb von 24 Stunden.